So werden Sie Mitglied im AUVC
Alle natürlichen und juristischen Personen des öffentlichen und des Privatrechts können Mitglied im AUVC werden.
Füllen Sie das nebenstehende Antragsformular aus.
Nach Eingang der Aufnahmegebühr und des Jahresbeitrages erhalten Sie alle Unterlagen einschließlich der in diesem Jahr bisher erschienenen Club-Nachrichten und Infos.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Satzung des Auto Union-Veteranen-Clubs.
Bitte beachten Sie, dass der Jahresbeitrag für das laufende Kalenderjahr gilt. Für das jeweils folgende Jahr ist der neue Beitrag bis Ende Januar im Voraus zu zahlen.
Aufnahmebegühr und Jahresbeitrag entsprechen dem Stand von 2002 und können bei Bedarf durch die Mitgliederversammlung neu festgesetzt werden.
Sollten Sie weitere Fragen zum Aufnahmeantrag oder zur Mitgliedschaft haben, kontaktieren Sie uns über die Ansprechpartner im Impressum oder über unseren Online-Kontakt.
Wir freuen uns auf Sie.